§ 40-Gesellschafterlisten, geprüft in Minuten.
Von der Dateneingabe bis zum druckfertigen PDF ohne Rechenfehler, ohne Formatierungsaufwand.
JurisForm übernimmt die fehleranfälligen Formalien: automatische Vollständigkeitsprüfung, Stammkapitalabgleich und GesLV-konforme Formatierung, alles vor dem PDF-Export. So liefern Sie Gesellschafterlisten, hinter denen Sie stehen können.
Alles, was Sie für eine nach § 40 GmbHG und GesLV konforme Gesellschafterliste brauchen
Von der Dateneingabe bis zum PDF – JurisForm begleitet Sie durch jeden Schritt
Strukturierte Dateneingabe
Firma, Sitz, Registergericht und HRB-Nummer übersichtlich erfassen. Gesellschafter als natürliche oder juristische Personen anlegen.
Automatische Validierung
JurisForm prüft vor dem PDF-Export automatisch auf Vollständigkeit – erst wenn Firma, Notar und mindestens ein Gesellschafter erfasst sind, wird das PDF erzeugt. Summe der Nennbeträge, prozentuale Anteile und laufende Nummerierung werden nach § 40 GmbHG und der Gesellschafterlistenverordnung (GesLV) automatisch berechnet.
Veränderungen abbilden
Heute unterstützt: Anteilsübertragungen und Kapitalerhöhungen direkt im Tool erfassen und auf Konsistenz prüfen. Weitere Vorgänge – Kapitalherabsetzungen, Einziehungen (§ 34 GmbHG), Teilungen, Zusammenlegungen und Erbfälle – sind in Vorbereitung.
PDF auf Knopfdruck
Mit einem Klick generieren Sie ein druckfertiges PDF – rechtskonform formatiert nach § 40 GmbHG und der GesLV und sofort bereit zur Einreichung beim Handelsregister.
Notarverwaltung
Wählen Sie einen gespeicherten Notar oder legen Sie einen neuen an. Name und Unterschriftsort werden automatisch in die Liste übernommen.
Datenschutz & Sicherheit
Verarbeitung ausschließlich in der EU, in deutschen Rechenzentren. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO mit unserem Hosting-Anbieter geschlossen. Auf die Berufsgeheimnisträger-Schranke nach § 203 StGB ausgelegt – als mitwirkende Person ordnungsgemäß zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Notarbescheinigung nach § 40 Abs. 2 GmbHG
Geplant: JurisForm soll den Bescheinigungstext für die notarielle Einreichung erzeugen – dass die geänderten Eintragungen den Veränderungen entsprechen, an denen Sie mitgewirkt haben, und die übrigen Eintragungen mit der zuletzt im Register aufgenommenen Liste übereinstimmen.
Bestehende Liste einlesen
Laden Sie eine vorhandene Gesellschafterliste als PDF hoch – JurisForm liest Gesellschafter, Nennbeträge und laufende Nummern automatisch heraus und befüllt den Editor. Sie prüfen, korrigieren bei Bedarf und arbeiten direkt weiter. Kein Abtippen, kein Übertragungsfehler.
Elektronische Einreichung
Geplant: JurisForm soll die fertige Gesellschafterliste direkt über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) an das zuständige Handelsregister übermitteln. Der Medienbruch zwischen Listenerstellung und Einreichung entfällt.
In drei Schritten zur fertigen Gesellschafterliste
Daten erfassen
Geben Sie die Unternehmensdaten und alle Gesellschafter ein. JurisForm berechnet Anteile und Summen sofort mit und zeigt an, wenn Pflichtangaben fehlen.
Prüfen lassen
Vor dem Export prüft JurisForm automatisch auf Vollständigkeit: Fehlen Firma, Notar oder Gesellschafter, wird das PDF blockiert. Laufende Nummerierung, Veränderungsspalte, Summen und Anteile werden nach § 40 GmbHG und der GesLV gesetzt.
PDF exportieren
Generieren Sie mit einem Klick ein druckfertiges PDF – rechtskonform formatiert nach § 40 GmbHG und der GesLV, bereit für die Einreichung nach Ihrer Prüfung.
Wie wir Korrektheit sicherstellen
JurisForm übernimmt die formale Arbeit – die fachliche Verantwortung tragen Sie.
Formatierung automatisch
Die fehleranfälligen Formalien – laufende Nummerierung der Geschäftsanteile, Veränderungsspalte, Prozentangaben, bereinigte Liste – setzt JurisForm nach den Vorgaben der Gesellschafterlistenverordnung (GesLV) um.
Validierung vor dem Export
Vor jedem PDF-Export prüft JurisForm automatisch auf Vollständigkeit – erst wenn Firma, Notar und mindestens ein Gesellschafter erfasst sind, wird das PDF erzeugt. Summe der Nennbeträge, prozentuale Anteile und laufende Nummerierung werden nach § 40 GmbHG und der GesLV automatisch berechnet.
Ihre Prüfung bleibt maßgeblich
JurisForm ist ein Werkzeug für die formelle Erstellung. Die inhaltliche und rechtliche Prüfung des Einzelfalls bleibt beim Notar – das Tool ersetzt weder die anwaltliche noch Ihre eigene Prüfung.
JurisForm befindet sich im Aufbau und wird in engem Austausch mit Notarinnen und Notaren weiterentwickelt. Auf erfundene Kundenstimmen und Logos verzichten wir bewusst.
Preise
Ein fairer Preis pro Notar – ohne versteckte Kosten.
Professional
Sie zahlen nur für die Notare, die Sie aktiv nutzen.
- Unbegrenzte Gesellschafterlisten
- PDF-Export auf Knopfdruck
- Notarverwaltung & Vorgänge
- Änderungen abbilden (§ 40 GmbHG)
- Priorisierter Support
Kanzlei
Individuelles Angebot für Kanzleien mit mehreren Notaren.
- Alles aus Professional
- Mehrere Notare & Team-Zugänge
- Individuelle Schulung
- Persönlicher Ansprechpartner
- SLA & Priorisierung
Alle Preise zzgl. MwSt. · Monatliche Abrechnung
Keine Mindestlaufzeit · Jederzeit zum Monatsende kündbar
1 Monat kostenlos testen – keine Kreditkarte erforderlich
Häufige Fragen
Kurz beantwortet. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Ist JurisForm DSGVO-konform?
Wo werden meine Daten gespeichert?
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Für welche Gesellschaftsformen ist JurisForm geeignet?
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Wird die Notarbescheinigung unterstützt?
Kann ich eine bestehende Liste importieren?
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